Petition

Im November 2019 verfassten unsere Vereinsmitglieder Thomas Reinecke und Benedikt Krainz eine Petition gegen eine weitere Verschärfung des Waffenrechts, die innerhalb der Mitzeichnungfrist bundesweit über 57.000 Unterstützer fand.

Die Anhörung des Petitionssauschusses fand am 27. Januar 2020 in Berlin statt.

 

Auswirkung der Anhörung:

„Bild“: Ministerium weiß nicht, ob Tatwaffen illegal sind (Hinter Paywall)

Anhörung im Petitionsausschuss am 27. Januar 2020. Beginn ab Zeitmarker 1:51:00.

Schöne Nachbesprechung von Ken:

[embedyt] https://www.youtube.com/watch?v=6XrbxUq0KNw[/embedyt]

Beiträge zur Petition:

Mitzeichnung: [ABGESCHLOSSEN, KEINE MITZEICHNUNG MEHR MÖGLICH!]

Für eine Online-Mitzeichnung ist eine Registrierung mittels Name und E-Mail-Adresse erforderlich. Danach kann man Petitionen sofort mitzeichnen.

Direktlink zur Petition: https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2019/_11/_02/Petition_100913.nc.html

Neben der Online-Mitzeichnung besteht auch die Möglichkeit, mittels Unterschriftenlisten mitzuzeichnen. Eine entsprechende Vorlage kann hier heruntergeladen werden.

Bitte die Listen bis zum 10. Dezember 2019 an den Petenten senden, es erfolgt eine geschlossene Weiterleitung nach Berlin:

Thomas Reinecke
Elsa-Brandström-Str. 20
01917 Kamenz

Ob auch gescannte und per Mail versandte Listen akzepiert werden, ist zur Zeit in Prüfung und wird hier noch mitgeteilt.

Die Antwort ist eingetroffen, es ist auch eine Übermittlung in gescannter Form möglich:

vielen Dank für Ihre Mail. Ihre Fragen möchte ich wie folgt beantworten:

1.

Ja, es ist möglich, Unterschriftenlisten zu scannen und per Mail zuzusenden.

Zur Anerkennung dieser Unterschriftensammlungen ist es notwendig, dass diese sich klar erkennbar auf die beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages eingereichte Petition beziehen.

Die Unterstützungen müssen die vollständige Adresse und die handschriftliche Unterschrift des Unterstützers enthalten.

2.

Für das Erreichen des Quorums ist es notwendig, dass die Unterschriften am Tag vor Ende der 4-wöchigen Mitzeichnungsfrist beim Petitionsausschuss eingehen.

Es können jedoch auch noch nach der Mitzeichnungsfrist Unterschriften eingereicht werden.

 

Natürlich können die Listen auch direkt nach Berlin geschickt werden. Bitte sicherheitshalber vorher eine Kopie anfertigen. Der zentrale Versand an die Adresse von Thomas Reinecke birgt aber den Vorteil, dass ein besserer Überblick besteht, wie viele Unterschriftenlisten ausgefüllt wurden.

Unterschriftenliste zum Ausdrucken:

Unterschriftenliste zur Petition 100913 neue Rücksendeadresse

Download:
Unterschriftneliste zur Petition 100913 (neue Rücksendeadresse)