Hilfestellung bei der WBK-Beantragung

Auf Grund mehrerer in der letzten Zeit falsch oder unvollständig gestellten Anträge an den Ausschuss Waffenrecht beim Sächsischen Schützenbund weisen wir nochmals darauf hin, dass der Vorstand beim Ausfüllen der entsprechenden Formulare und sonstigen Antragstellung gerne behilflich ist.

Nur ein korrekt ausgefülltes Formular mit allen erforderlichen Anlagen kann vom SSB bearbeitet und der Antrag zeitnah positiv beschieden werden.

gez. Thomas Reinecke, Präsident