Wiederaufnahme Trainingsbetrieb ab 9. Mai 2020

Nach fast zweimonatiger Unterbrechung fahren wir unseren Trainingsbetrieb ab Samstag, dem 9. Mai 2020, unter Einhaltung der gebotenen Hygienemaßnahmen langsam und in eingeschränktem Maße wieder hoch.

Folgende Punkte gilt es zu beachten:

  • Die geltenden Hygienevorgaben sind zu beachten. Desinfektionsmittel, Handschuhe für Leihwaffen und eine begrenzte Anzahl Einweg-Mundschutze stehen auf dem Stand zur Verfügung. (Aufbewahrung im Schießleiterraum)
  • Zur Einhaltung der Abstandsregeln sind nur die Stände 1, 3, 5, 10, 12 und 14 nutzbar, alle anderen Stände sind gesperrt.
  • Derzeit können nur Mitglieder der SGK den Stand zum Training nutzen. Wettkämpfe, Zuschauer, Gastschützen, Schnupperschießen sind momentan leider nicht möglich.
  • Um trotz der eingeschränkten Standkapazitäten einen möglichst hohen Durchsatz zu erreichen, stehen jedem Schützen zunächst je 30 Minuten Schießstandzeit zur Verfügung, davon 25 Minuten  Schießzeit und 5 Minuten wechseln für den nächsten Durchgang.
  • Mundschutz ist nicht erforderlich
  • Es dürfen nur 12 Schützen auf das Gelände des Schießstandes – 6 zur Anmeldung und 6 auf dem Stand.  Ausnahme:
  • Schützenpaten dürfen sich unter Beachtung der allgemeinen Hygieneregeln hinter den Stand ihres Schützlings zu dessen Unterstützung/Anleitung aufhalten
  • Jedes Training am Samstag wird durch drei Schießleiter abgesichert:
    1 auf dem Stand
    1 an der Anmeldung
    1 am Tor
  • Schützen, die nicht Schießen / sich anmelden bleiben auf dem Parkplatz
  • Samstag gibt es zweimal Training
    9 Uhr bis 12 Uhr Vormittag
    Nachmittags wie immer
  • Leihwaffen werden nur mit Einmal-Handschuhen genutzt
  • Vorrang haben Schützen, die ihr Bedürfnis nachweisen müssen (Neuschützen zum Erwerb und Mitglieder mit weniger als 10 Jahre waffenrechtliche Erlaubnis)
  • Wer selbst Schießleiter ist, sollte nach Rücksprache mit Thomas Reinecke Ausweichtermine nutzen
  • Die Vorderladerschützen werden ihr Training so bald wie möglich auch wieder erhalten, stehen jedoch etwas hinten an (kein Bedürfnisnachweis notwendig)
  • Leistungsschützen und Kinder erhalten gesonderte Trainingszeiten
  • Die Bogenschützen können das Training im Freien und ohne Beeinträchtigung der Feuerwaffenschützen ebenfalls wieder aufnehmen, auch hier gelten die gebotenen Hygienemaßnahmen.
  • Ansonsten gelten unverändert die Schießstandregeln und die Hausordnung der SGK.

Der 9. Mai soll dazu genutzt werden, die o. g. Abläufe zu testen und zu prüfen, ob diese so praktikabel sind. Vielleicht ergeben sich auch effizientere Lösungen, die einerseits unseren Mitgliedern die Erlangung von Trainingsnachweisen ermöglichen, gleichzeitig aber auch die gebotenen Hygienemaßnahmen und die halbierte Standkapazität berücksichtigen.