E-Petition: Ablehnung des Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Waffengesetzes

Aktualisierung 29.11.2019:

Bitte schickte die Listen, entgegen der ursprünglichen Bitte, gesammelt zu Thomas Reinecke. Die Unterschriftenliste wurde bereits entsprechend ergänzt. Adresse und weitere Infos.

Aktualisierung 23.11.2019:

Uns bleiben noch 18 Tage für 22.000 Unterschriften.
⇒ Es können auch Unterschriften offline gesammelt werden. Druckt euch dazu einfach die Liste aus und schickt Sie dann direkt zum Petitionsausschuss. Die Adresse ist auf dem Vordruck vermerkt. *** Aktualisierung vom 29.11. beachten! ***

Download:
Unterschriftenliste Vordruck

Aktualisierung 21.11.2019 / II:

Wegen einiger Nachfragen bzw. um Missverständnissen vorzubeugen: Petent ist Thomas Reinecke, der die Petition zusammen mit Benedikt Krainz verfasst und eingereicht hat. Die Schützengesellschaft Kamenz e. V. unterstützt diese Petition im Rahmen ihrer Möglichkeiten, auch z. B. durch die Erlaubnis zur Nutzung der Homepage der SGK zum Zwecke der Verbreitung der Petition.

Es ist aber KEINE Petition der Schützengesellschaft Kamnez e. V.!

Aktualisierung 21.11.2019:

Nach sieben Tagen hat sich die Zahl der Mitzeichner auf über 23.000 erhöht – super! Leider war am 20.11. der Petitionsserver über mehrere Stunden wegen Wartungsarbeiten nicht verfügbar, so dass viele Mitzeichnungswillige sich nicht registrieren bzw. mitzeichnen konnten. Wir hoffen, dass uns durch diese Downzeit keine Unterstützer verloren gegangen sind. Die Offline-Zeit soll gutgeschrieben werden. Bitte seht auch davon ab, wegen dieser Wartungsarbeiten in Verschwörungstheorien zu verfallen. Unsere Petition wurde sehr schnell bearbeitet und zur Mitzeichnung freigeschaltet. Eine Verzögerung oder Ablehnung aus irgendwelchen formalen Gründen wäre bestimmt einfacher gewesen, wenn man uns hätte Steine in den Weg legen wollen.

Aktualisierung 15.11.2019

Video von Gunvlogger Ken zur Petition veröffentlicht


Aktualisierung 14.11.2019:

Nach nur einem Tag hat die Anzahl der Mitzeichner bereits die 6.000er-Marke überschritten – hierfür allen bisherigen Mitzeichnern ein ganz herzliches Dankeschön!

Erlaubt uns bitte den Hinweis, dass von den geplanten Verschärfungen keineswegs nur aktive Schützen betroffen sind und sonst niemand einen Grund hätte, zu unterschreiben.

Jeder kann betroffen sein. Das Waffenrecht regelt längst nicht mehr nur den Umgang mit erlaubnispflichtigen Schusswaffen.

Schreckschusswaffe, Knicker, Pfefferspray, Spielzeugwaffe – für alles finden sich Paragrafen im Waffengesetz, gegen die man sehr leicht verstoßen kann. Unwissenheit zählt als Ausrede dabei nicht und von daher kann sich jeder in den zahlreichen Fallstricken dieses Gesetzeswustes verheddern. Und es soll noch komplizierter und unlogischer werden. Vordergründig als Maßnahme gegen Terrorismus verkauft, werden sich tatsächlich noch mehr Bürger ohne jede böse Absicht oder gar kriminelle Hintergedanken wegen unbeabsichtigter Waffenrechtsverstöße plötzlich vor Gericht wiederfinden.

Ein „falsches“, einst legal gekauftes Messer, eine falsch aufbewahrte Druckluftwaffe – das Waffengesetz regelt mehr in den Alltag hinein, als den meisten Menschen, die keine erlaubnispflichtigen Schusswaffen besitzen, bewusst ist.

Wir und viele andere Vereine mit eigenem Schießständ müssten, falls die im Raum stehenden Pläne zur Aufrechterhaltung des Bedürfnisses Gesetz werden, sofort alle Mitnutzungsverträge kündigen und keine Gastschützen mehr zulassen, da sämtliche Schießstandkapazitäten fortan von unseren eigenen Mitgliedern ausgeschöpft würden. Neuaufnahmen wären kaum möglich, für viele Vereine ohne eigene Schießsstätte würde dies das Aus bedeuten. Interessenten müssten auf lange Wartelisten, ein Sport mit langer Tradition würde systematisch zerstört. Schießen als Event für Firmen, Junggesellenabschiede, Jedermannpokalschießen – alles steht dann auf der Kippe.

Auch dagegen hilft jede Mitzeichnung der Petition – wir wollen weiterhin mitten in unserer Gesellschaft fest verwurzelt sein und nicht vom Gesetzgeber verordnet im eigenen Saft schmoren müssen.

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Bitte unterstützt die von unserem Schützenbruder Thomas Reinecke beim Bundestag eingereichte E-Petition durch die Mitzeichnung und das Teilen der E-Petition!

Zum Mitzeichnen ist es erforderlich, sich auf der Bundestags-Seite zu registrieren. Das geht kurz und schmerzlos hier:

Zur Registrierung

Eine Mitzeichnung in Form einer E-Mail an die SGK reicht in diesem Fall nicht aus – bitte nehmt euch die paar Minuten für die Registrierung.

Vielen Dank!

Wortlaut der am 2.11.2019 eingereichten Petition:

Der Deutsche Bundestag möge den Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften (Drittes Waffenrechtsänderungsgesetz – 3. WaffRÄndG) in der vorgeschlagenen Version ablehnen.

Die Bundesregierung möge den handwerklich unzureichenden Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Waffengesetzes nochmal gründlich überarbeiten.

Begründung

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Waffengesetz (Drs. 19/13839) ist umgehend zu stoppen!

Das deutsche Waffengesetz zählt zu den strengsten in Europa. Sportschützen, Waffensammler und Jäger sind nicht verantwortlich für Terroranschläge mit illegalen Waffen.

Der vorliegende Entwurf (Drs. 19/13839) nutz kaum Ausnahmemöglichkeiten der EU-Feuerwaffenrichtlinie (Richtlinie (EU) 2017/853). Der Bundesrat will mit seiner Stellungnahme den Entwurf u.a. mit einer Aufhebung der waffenrechtlichen Privilegierung der deliktisch irrelevanten Armbrust und einer Regelabfrage der Waffenbehörde beim Verfassungsschutz zusätzlich verschärfen.

Herr Seehofer muss auf die Verbände hören und den Gesetzentwurf dringend überarbeiten. Lesen Sie die Stellungnahmen der Verbände (gerade der Schießsportverbände) auf der Seite des BMI und vergleichen Sie diese mit der Aussage von Herrn Seehofer: https://t1p.de/s3nr

Statt im Parlament zu behaupten, man nutze Spielräume, sollte Herr Seehofer besser außerhalb des eigenen Ministeriums einmal mit der Mehrzahl der Verbände sprechen. https://t1p.de/w697

Wir fordern

1. Die EU-Feuerwaffenrichtlinie so schonend wie möglich in deutsches Recht umzusetzen und den bewährten Rechtsstand so weit wie möglich zu bewahren. Möglichkeiten der EU-Richtlinie, organisierte Sportschützen internationaler Disziplinen von Verboten + Beschränkungen bei Magazinen und Waffen freizustellen und generell Magazine allenfalls erlaubnispflichtig zu machen, anstatt sie gleich zu verbieten, sind zu nutzen. Das BMI will Halbautomaten mit großen Magazinen (A7) und große Magazine für alle Sportschützen verbieten. Die EU-Feuerwaffenrichtlinie sieht jedoch Ausnahmen vor: Die Mitgliedstaaten können den Sportschützen eine Genehmigung der Kategorie A erteilen, sofern die Person aktiv an Schießwettbewerben teilnimmt oder diese Disziplinen ausübt.

2. Keine Bedürfnisprinzipausweitung, insbesondere nach 3 oder spätestens 5 Jahren Schießsportausübung zur Aufrechterhaltung des Bedürfnisses keine oder wenigstens stark reduzierte Pflichttermine vorzusehen und die generelle Schießsportausübung gelten zu lassen. Eine waffenbezogene Kontrolle des Schießsports lehne ich ebenso ab wie langjährige Aufzeichnungspflichten von Schießterminen.

3. Das Waffengesetz zu deregulieren und zu entbürokratisieren. Waffen von Sportschützen besitzen marginale Deliktrelevanz, Gefahren gehen von illegalen Waffen aus. Rechtstreue Bürger verdienen Vertrauen und nicht Gängelung, echte Entlastung statt Lippenbekenntnissen.

4. Bekämpfen Sie endlich effektiv Kriminalität und Terrorismus in Deutschland und hören Sie auf, loyale Bürger zu drangsalieren, die laut BKA keinerlei Größe im Bereich Kriminalität/Terrorismus darstellen.

5. Die Bundesregierung muss illegalen Handel und Herstellung von Schusswaffen bekämpfen, nicht ohnehin rechtstreue Besitzer registrierter Schusswaffen weiter drangsalieren. Kein Generalverdacht durch Regelabfrage beim Verfassungsschutz für rechtstreue Waffenbesitzer.

Auch wenn bei einigen, wenigen Punkten zwischenzeitlich etwas moderatere Töne aus Berlin zu vernehmen waren, bergen die geplanten Gesetzesverschärfungen immer noch jede Menge Fallstricke und Tretminen. Durch diesen handwerklichen Murks wird kein Terroranschlag verhindert, aber er birgt jede Menge Potenzial für „Papercrime“ und das Kriminalisieren von rechtstreuen Waffenbesitzer. Kein Grund also für Entwarnung!