Wichtig: Letzte Frist für überfällige Jahresbeiträge!

Der Vorstand bittet darum, dass alle noch fälligen Jahresbeiträge für 2018 bis spätestens 05.01.2018 beglichen werden.

Wir möchten darauf hinweisen, dass andernfalls eine Nutzung der Schießanlagen durch säumige Zahler aus versicherungsrechtlichen Gründen nicht mehr gestattet wird.

Die Ausgabe der aktuellen Mitgliederausweise für das jeweilige Jahr erfolgt nur noch nach erfolgter Zahlung des Beitrages und werden vor Schießbeginn von den verantwortlichen Schießleitern kontrolliert.

Wir danken für Euer Verständnis.